Behandlungshonorar

Meine Leistungen sind beihilfefähig und können von Privat-/privaten Zusatzversicherungen

je nach Vertrags-/Rechnungsinhalt bezuschusst oder übernommen werden.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer PKV über Ihre Erstattungsmöglichkeiten.

Der Rechnungsbetrag ist unabhängig vom Erstattungverhalten Ihrer PKV sofort zu überweisen.

Als Patient mit gesetzlicher Krankenversicherung ohne Zusatversicherung sind Sie Selbstzahler. Die Behandlungskosten bitte ich direkt nach der Behandlung in bar zu begleichen.

 

Ich begleite Familien und Einzelpersonen oft über Jahre hinweg.

Somit kann es eine gute Möglichkeit sein, über eine (Zusatz-) Versicherung diese Begleitung finanziell reguliert/unterstützt zu wissen.